Sakramente

Sakramente sind Zeichen der heilenden, liebenden, stärkenden und aufrichtenden Gegenwart Gottes bei uns Menschen. In verschiedenen Situationen des Lebens dürfen wir diese Kraft Gottes, seine Gnade, empfangen.

Die Kirche kennt sieben Sakramente: Taufe, Eucharistie, Firmung, Buße, Ehe, Weihe und Krankensalbung.
Ein Sakrament besteht immer aus einer Zeichenhandlung und einem Deutewort, das die Handlung erklärt.

Sakramente können nur Lebenden gespendet werden.

Unsere sieben Sakramente

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Sakramente.

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Taufe

(Erst)-Kommunion Eucharistie

Firmung

Beichte

Ehe

(Priester) Weihe

Krankensalbung

Taufe

Durch die Heilige Taufe wird man in die Gemeinschaft der Kirche eingegliedert. Sie ist der Beginn unseres Lebensweges mit Gott. Die Taufe ist ein unauslöschliches Prägemal. Man gehört dadurch für immer zu Jesus Christus und seiner Kirche.

Durch die Taufe werden wir zu Kindern Gottes. Er beschützt uns. Deshalb werden üblicherweise bereits sehr kleine Kinder getauft, damit sie mit dem Segen Gottes behütet heranwachsen können. Selbstverständlich kann man sich aber auch als Jugendlicher oder Erwachsener noch taufen lassen. Dazu bedarf es jedoch einer gewissen Vorbereitungszeit, dem Katechumenat, damit man selbst bewusst Ja zum Glauben sagen kann. Bei Kindern übernehmen dieses Ja die Eltern und Paten.

 


Eltern

Mit der Taufe erklären Sie sich bereit, Ihr Kind im katholischen Glauben zu erziehen, mit ihm zu beten und es in die katholische Kirche einzuführen, damit es mit dem Gottesdienst und kirchlichen Brauchtum vertraut wird. Zugleich geben Sie ihrem Kind dadurch die Gelegenheit, nach Ihrem Vorbild seinen Weg in und mit der Kirche zu gehen. Sie selbst wachsen durch diese Aufgabe tiefer in die Verbundenheit mit der Kirche hinein.

Paten

Der Pate (einer oder zwei) übernimmt mit den Eltern die Verantwortung für die Begleitung des Kindes im Glauben. Grundsätzlich gilt, dass der Taufpate katholisch sein muss, also getauft und gefirmt, mindestens 16 Jahre alt und nicht aus der Kirche ausgetreten ist. Die eigenen Eltern können beim Taufbewerber nicht als Pate fungieren. Wenn jemand einer anderen christlichen Konfession angehört, dann kann er zusätzlich zum Paten als Taufzeuge fungieren.

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Kommunion (Eucharistie)

In der Heiligen Messe feiern wir Tod und Auferstehung Jesu Christi. Er möchte mit uns Gemeinschaft haben. Sonntag für Sonntag – aber auch werktags – sind wir von ihm eingeladen. Eucharistie ist griechisch und bedeutet Danksagung. Wir danken Gott für all das Gute, das er uns schenkt. Wir dürfen ihm unsere Sorgen und Nöte bringen, weil wir darauf vertrauen, dass er diese in Gutes und Schönes wandelt.

Zu dieser Feier bringen wir die Gaben der Erde, die Gott uns schenkt: Brot und Wein, wie es Jesus beim Letzten Abendmahl getan hat. Gott verwandelt diese durch seinen Heiligen Geist in Leib und Blut Jesu Christi. So wird Jesus bei uns gegenwärtig. Er schenkt sich uns als Speise auf unseren Lebensweg.

Ab der Erstkommunion sind wir zum Empfang des Leibes Christi eingeladen. Wer selbst wegen Alter oder Krankheit nicht mehr zur Messfeier in die Kirche kommen kann, ist eingeladen, einmal monatlich die Krankenkommunion zu Hause zu empfangen.

Die Eucharistie ist das zweite Sakrament der Eingliederung in die kirchliche Gemeinschaft. Bei der Heiligen Erstkommunion geschieht dies zum ersten Mal.

Die Erste Heilige Kommunion feiern die Kinder der dritten Klasse am zweiten oder dritten Sonntag nach Ostern. 

Die Erstkommunion ist aber nicht an die dritte Jahrgangsstufe gebunden. Man kann auch später im Leben zum ersten Mal zum Tisch des Herrn treten, wenn man innerlich dazu gereift ist.

Die Eucharistie ist nach der Taufe und vor der Firmung das zweite Sakrament der Eingliederung in die Kirche.

Firmung

Das dritte und letzte Sakrament der Eingliederung nach Taufe und Eucharistie ist die Heilige Firmung. Bei der Firmung werden wir mit Gottes Heiligem Geist gestärkt, damit wir – wie die Propheten und die Apostel – mutig von Gottes Wirken, seiner Liebe zu uns und unserem
christlichen Auftrag in dieser Welt reden können, ohne zu erröten, wie es die kirchlichen Lehrdokumente erklären. Innere Stärke, selbstbewusst über den Glauben reden zu können, mutig als Christ zu handeln ist in der heutigen Zeit immer wieder eine Herausforderung –
und doch so wichtig. Als Gefirmte sind wir volle Mitglieder der Kirche und können später einmal Taufpate sein.

In unserer Pfarreiengemeinschaft werden in der Regel Jugendliche der 6. und 7. Klasse gemeinsam alle zwei Jahre gefirmt. Dazu kommt der Bischof oder ein von ihm beauftragter Weihbischof oder Domkapitular als Firmspender zu uns.

Es ist üblich, dem Firmbewerber einen Firmpaten zur Seite zu stellen, der ihn auf diesem Weg ins kirchliche Erwachsenenleben begleitet. Es kann, muss aber nicht dieselbe Person wie der Taufpate sein. Grundsätzlich gilt, dass der Firmpate katholisch sein muss, also
getauft und gefirmt, mindestens 16 Jahre alt und nicht aus der Kirche ausgetreten ist. Die eigenen Eltern des Firmbewerbers können nicht als Pate fungieren.

Wenn jemand einer anderen christlichen Konfession angehört, dann kann er zusätzlich zum Paten als Firmzeuge fungieren.

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Beichte

Trotz besten Bemühens scheitern wir immer wieder mit unseren Vorhaben. Wir machen Fehler. Diese tun uns selbst, aber auch anderen weh. Gott liebt alle Menschen. Wo wir gegen über anderen Fehlverhalten haben, da schmerzt dies Gott ebenso, wie es Eltern schmerzt, wenn sich ihre Kinder streiten oder aneinander schuldig werden.

Gott gab uns die Zehn Gebote und Jesus betonte das Gebot der Gottes- und Nächstenliebe. Doch wie oft verstoßen wir gegen diese göttlichen Gebote?

Im Sakrament der Buße, der Heiligen Beichte, können wir uns mit Gott versöhnen und all den seelischen Ballast abladen. Gott verzeiht uns. Er gibt uns die Kraft, damit wir es künftig besser machen. Er schenkt unseren aufgewühlten Seelen Frieden und Ruhe.

Regelmäßig werden in unseren Kirchen Beichtgelegenheiten angeboten. Zusätzlich können im Pfarramt Beichttermine – v.a. für Beichtgespräche – vereinbart werden.

Der Inhalt der Beichte ist sowohl kirchlich als auch staatlich durch das Beichtgeheimnis geschützt und bietet daher einen sicheren Rahmen zur Aussprache.

Gerade vor den großen Feiertagen (Ostern, Weihnachten, Pfingsten, Allerheiligen), aber auch vor neuen Lebensabschnitten (Erstkommunion, Firmung, Trauung) sowie immer dann, wenn wir große Schuld auf uns geladen haben, ist es üblich und gut, zum Beichten zu gehen.

Hilfen zur Vorbereitung finden Sie im Gotteslob Nr. 598 (Kinder), 599-601 (Jugendliche und Erwachsene) oder fragen Sie Ihren Pfarrer.

Die Fünf Bs

Prinzipiell sind es die „Fünf Bs“, die uns hilfreich sind:

  • Besinnen (über das eigene Leben und Handeln nachdenken)
  • Bereuen (die begangenen schlechten Taten und Worte tun mir aufrichtig leid)
  • Bessern (einen guten Vorsatz fassen, bewusste Abkehr vom Schlechten)
  • Bekennen (die Sünden und Fehler in der Beichte ehrlich aussprechen)
  • Büßen (durch Gebet und gutes Werk den Schaden wieder gut machen)

Zusammen mit der Krankensalbung gehört die Buße zu den Sakramenten der Heilung und Vergebung.

In unserer Pfarreiengemeinschaft werden in der Regel Jugendliche der 6. und 7. Klasse gemeinsam alle zwei Jahre gefirmt. Dazu kommt der Bischof oder ein von ihm beauftragter Weihbischof oder Domkapitular als Firmspender zu uns.

Es ist üblich, dem Firmbewerber einen Firmpaten zur Seite zu stellen, der ihn auf diesem Weg ins kirchliche Erwachsenenleben begleitet. Es kann, muss aber nicht dieselbe Person wie der Taufpate sein. Grundsätzlich gilt, dass der Firmpate katholisch sein muss, also
getauft und gefirmt, mindestens 16 Jahre alt und nicht aus der Kirche ausgetreten ist. Die eigenen Eltern des Firmbewerbers können nicht als Pate fungieren.

Wenn jemand einer anderen christlichen Konfession angehört, dann kann er zusätzlich zum Paten als Firmzeuge fungieren.

Ehe

Gott schuf den Menschen als Mann und Frau, damit sie einander Hilfe und Stütze sind. Die Ehe zwischen zwei Getauften ist als Sakrament der untrennbare Bund eines Mannes und einer Frau für das ganze weitere Leben mit Gottes Segen.

Die Brautleute versprechen sich vor Gottes Angesicht und vor Zeugen ihre gegenseitige Treue in den Höhen und Tiefen des Lebens in all seinen Facetten, bis einer von beiden stirbt. In gegenseitiger Liebe, Achtung und Wertschätzung wollen sie füreinander sorgen und als christliche Eheleute Mitverantwortung in Kirche und Welt übernehmen.

Um diesen Bund eingehen zu können, muss man sich selbst prüfen, ob man dazu bereit ist. Zudem muss man seinen Partner wirklich kennen – mit allen guten Seiten, aber auch den negativen Eigenschaften. Passt man zusammen? Passen unsere Lebensentwürfe und Zukunftspläne zusammen? Ist es wirklich Liebe oder nur ein Moment des Verliebtseins? Und dennoch kommt das Leben immer anders als geplant. Auch da gilt es, zueinander zu stehen.

Wenn Sie kirchlich heiraten wollen, setzen Sie sich frühzeitig mit dem Pfarramt in Verbindung, damit die notwendigen Unterlagen beschafft und das Vorbereitungsprotokoll bei einem persönlichen Gespräch ausgefüllt werden kann. Auch die Gestaltung des Trau-Gottesdienstes wird besprochen. Impulse sowie Termine für die obligatorischen Ehevorbereitungskurse finden Sie bei der Ehe- und Familienseelsorge (www.beziehung-leben.de) des Bistums.

Was Sie sich am Traualtar versprechen, das sollen Sie im Alltag leben.

Auf dem Weg zur Trauung ist es möglich, sich kirchlich zu verloben [verlinken]. Dies kann im kleinen Rahmen geschehen oder in den sogenannten Valentinsandachten, die jährlich um den Gedenktag des Hl. Valentin – dem Patron der Liebenden – anberaumt sind.

Gerne feiern wir zu den besonderen Ehe-Jubiläen (25, 40, 50 o.ä.) mit Ihnen einen Dank-Gottesdienst, wenn Sie dies möchten. Nähere Auskünfte dazu im Pfarramt.

Zusammen mit dem Weihesakrament gehört die Ehe zu den Standes-Sakramenten.

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Bild: Yohanes Vianey Lein
In: Pfarrbriefservice.de

Weihe

Gott hat jeden mit Talenten und Fähigkeiten ausgestattet, damit wir zum Heil der Menschen und zu seiner Ehre wirken. Auf vielfältige Weise können wir diese Eigenschaften im Ehrenamt aber auch im Hauptberuf in das kirchliche Leben einbringen und so dem Ruf Gottes folgen.

Manche Menschen jedoch beruft Gott in seine besondere Nachfolge. Wer als Berufener diesem Ruf Gottes antwortet, der stellt sein ganzes Leben in den Dienst der Kirche. Durch die Heilige Weihe erhalten Männer die Sendung und Vollmacht, im Namen Christi für die Kirche – die Gemeinschaft der Glaubenden – zu handeln.

Das Weihesakrament entfaltet sich in drei Stufen: Diakon – Priester – Bischof

Die Diözesanstelle „Berufe der Kirche“ (www.berufung-augsburg.de) in Augsburg informiert über die vielfältigen kirchlichen Berufe, das Priesterseminar Augsburg (www.priesterseminar-augsburg.de) gibt speziell Auskunft über den Weg zum Priestertum.

Wenn Sie sich ehrenamtlich in unseren Gemeinden einbringen möchten, dürfen Sie sich gerne im Pfarramt melden. Wir freuen uns über viele verschiedene Charismen, die dem Aufbau der Gemeinde dienen!

Zusammen mit dem Ehesakrament gehört die Weihe zu den Standes-Sakramenten.

Krankensalbung

Zusammen mit dem Bußsakrament gehört die Krankensalbung zu den Sakramenten der Heilung und Vergebung. Die Salbung mit dem geweihten Öl geht auf den Jakobusbrief in der Bibel zurück.

Die Krankensalbung ist ein heiliges Zeichen zur Stärkung für Kranke und Sterbende. Lange Zeit wurde sie als „Letzte Ölung“ nur den Sterbenden gespendet.

Die Krankensalbung will aber nicht als „Letztes Sakrament“ verstanden werden, sondern soll Menschen, die unter schweren Krankheiten oder den Beschwerden des Alters und Alterns leiden, hilfreich sein. Auch vor einer Operation kann man mit diesem Sakrament versehen werden. Den Sterbenden soll sie auf dem letzten Weg Stärkung und Trost sein.

Neben der Liebe und Zuwendung, die Angehörige und Pflegepersonal kranken, alten und sterbenden Menschen schenken, macht dieses Sakrament den Betroffenen die Zuneigung Gottes erfahrbar. Der Kranke/Alte/Sterbende weiß dadurch, dass er nicht mehr allein ist, sondern dass Gott seine Sorgen mitträgt. Jesus hat sich um Kranke, Leidende, Aussätzige oder Blinde gekümmert. In gleicher Weise wendet sich der Priester dem kranken und sterbenden Menschen zu.

Wer die Krankensalbung empfangen möchte, wendet sich bitte ans Pfarramt. Für den Notfall ist auf unserer Homepage eine Notfallnummer hinterlegt.

Einmal jährlich feiern wir in der Fastenzeit einen Krankengottesdienst, bei dem ebenfalls die
Krankensalbung empfangen werden kann.

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Wie können wir Ihnen helfen?

Melden Sie sich gerne bei uns im Pfarrbüro.

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